Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,5370
BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61 (https://dejure.org/1961,5370)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1961 - 4 StR 374/61 (https://dejure.org/1961,5370)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1961 - 4 StR 374/61 (https://dejure.org/1961,5370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,5370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 37/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    Absicht des Täters kennt - geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen; die wollüstige Absicht allein macht eine Handlung nicht unzüchtig (RGSt 67, 110; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956).

    Daraus ergibt sich, daß sie nicht anwendbar ist, wenn die Gewaltanwendung selbst die unzüchtige Handlung darstellt, wie z.B. bei der Betätigung sadistischer Triebe (RGSt 63, 227; JW 1929, 1015; 1939, 400 Nr. 3; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956).

  • RG, 17.06.1929 - II 205/29

    Zum Begriff der mit Gewalt vorgenommenen unzüchtigen Handlungen (§ 176 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    In diesem Fall würde die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch deshalb entfallen, weil diese Strafvorschrift voraussetzt, daß die Gewalt nur das Mittel zur Überwindung des Widerstandes des Opfers ist, um unzüchtige Handlungen an ihm vorzunehmen (BGH a.a.O., 5 StR 78/56 v. 24.4.1956, 5 StR 95/57 vc 28.5.1957; 1 StR 282/58 v. 7.10.1958; RGSt 63, 227, 77, 81).

    Daraus ergibt sich, daß sie nicht anwendbar ist, wenn die Gewaltanwendung selbst die unzüchtige Handlung darstellt, wie z.B. bei der Betätigung sadistischer Triebe (RGSt 63, 227; JW 1929, 1015; 1939, 400 Nr. 3; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956).

  • RG, 22.12.1930 - III 1017/30

    Zu dem Begriff des "hinterlistigen Überfalls" im Sinne des § 223 a StGB.

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    Allerdings fehlt es zur Annahme eines hinterlistigen Überfalls an der vom Täter anzuwendenden List (RGSt 65, 65).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    Das Landgericht wird auch grundsätzlich davon ausgehen müssen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Triebabweichungen selbst dann, wenn sie nicht angeboren sind, sondern sich erst allmählich herausgebildet haben, Krankheitswert haben können, wenn der Täter in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit durch sie so verändert worden ist, daß er nicht mehr die notwendigen Hemmungen aufbringen kann (BGHSt 14, 30, 32) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 393/59

    Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung - Meineid in Tateinheit mit Betrug

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    Das Landgericht wird auch grundsätzlich davon ausgehen müssen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Triebabweichungen selbst dann, wenn sie nicht angeboren sind, sondern sich erst allmählich herausgebildet haben, Krankheitswert haben können, wenn der Täter in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit durch sie so verändert worden ist, daß er nicht mehr die notwendigen Hemmungen aufbringen kann (BGHSt 14, 30, 32) [BGH 27.11.1959 - 4 StR 393/59].
  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 95/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    In diesem Fall würde die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch deshalb entfallen, weil diese Strafvorschrift voraussetzt, daß die Gewalt nur das Mittel zur Überwindung des Widerstandes des Opfers ist, um unzüchtige Handlungen an ihm vorzunehmen (BGH a.a.O., 5 StR 78/56 v. 24.4.1956, 5 StR 95/57 vc 28.5.1957; 1 StR 282/58 v. 7.10.1958; RGSt 63, 227, 77, 81).
  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 282/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    In diesem Fall würde die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch deshalb entfallen, weil diese Strafvorschrift voraussetzt, daß die Gewalt nur das Mittel zur Überwindung des Widerstandes des Opfers ist, um unzüchtige Handlungen an ihm vorzunehmen (BGH a.a.O., 5 StR 78/56 v. 24.4.1956, 5 StR 95/57 vc 28.5.1957; 1 StR 282/58 v. 7.10.1958; RGSt 63, 227, 77, 81).
  • RG, 06.02.1933 - II 936/32

    Können auch solche Handlungen unter den Begriff "unzüchtige Handlung" im Sinne

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    Absicht des Täters kennt - geeignet ist, das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen; die wollüstige Absicht allein macht eine Handlung nicht unzüchtig (RGSt 67, 110; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956).
  • BGH, 24.04.1956 - 5 StR 78/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1961 - 4 StR 374/61
    In diesem Fall würde die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch deshalb entfallen, weil diese Strafvorschrift voraussetzt, daß die Gewalt nur das Mittel zur Überwindung des Widerstandes des Opfers ist, um unzüchtige Handlungen an ihm vorzunehmen (BGH a.a.O., 5 StR 78/56 v. 24.4.1956, 5 StR 95/57 vc 28.5.1957; 1 StR 282/58 v. 7.10.1958; RGSt 63, 227, 77, 81).
  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 394/70

    Umfang des Tatbestands der Notzucht

    Dabei muß die Drohung das Mittel zur Überwindung des Widerstandes der Frau gegen die Duldung des Beischlafs sein (so für die Gewaltanwendung bei § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB: BGH, Urteil vom 27. Oktober 1961 - 4 StR 374/61 -, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, § 176 Anm. 3, im Anschluß an RGSt 63, 227).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht